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AGB der Firma Computersysteme Dipl.-Ing. Andreas Dieren
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e. Grundsätzlich gilt für Computerhardware, dass der Einbau entsprechende Sachkunde voraussetzt. Eventuelle Montageanleitungen stellen einen Service, nicht jedoch Inhalt des Erfüllungsanspruches dar. Montageanleitungen können auch in Fremdsprachen oder gar nicht vorhanden sein. f. Über das Vorgehende hinaus tritt Computersysteme A.Dieren dem Vertragspartner eventuell weitergehende Ansprüche gegenüber den Lieferanten von Computersysteme A.Dieren ab. g. Für den Fall der Rückabwicklung eines Kaufvertrages berechnet Computersysteme A.Dieren für jeden Tag der Nutzung der Ware eine pauschale Nutzungsentschädigung von 1/1000 des Nettokaufpreises. Dem Vertragspartner steht es frei, einen geringeren Wert der Nutzung nachzuweisen. h. Jeder Austausch erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachbelastung von Reparaturkosten und Testpauschalen. Eine Nachbelastung erfolgt insbesondere, wenn sich bei der Garantiereparatur herausstellt, dass kein Fehler vorliegt, ein unzulässiger Fremdeingriff erfolgte, die Garantievoraussetzungen entfallen sind oder Ähnliches. 6. Anzeige von Mängeln Der Vertragspartner hat die Ware rechtzeitig vor Annahme/ Quittierung sorgfältig auf Schäden und Fehlmengen zu untersuchen, diese sofort zu beanstanden, auf dem Empfangsschein etc. vollständig anzugeben und sich schriftlich bestätigen zu lassen. Der Vertragspartner hat im Beanstandungsfall alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Tatbestandsaufnahme rechtzeitig und formgerecht durchführen zu lassen. Über vorgenannte Kontrollen hinaus ist vom Vertragspartner die Ware beim Empfang auf richtige Menge, Art und Qualität unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner muss auch bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von einer Woche, nachdem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, diesen an Computersysteme A.Dieren mitteilen. 7. Eigentumsvorbehalt Computersysteme A.Dieren behält gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren, Dienstleistungen und Rechten bis zur restlosen Begleichung ihrer Gesamtforderung aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Vertragspartner bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle laufenden offenen Saldoforderungen sichert. 8. Allgemeine Regelungen für den Eigentumsvorbehalt Computersysteme A.Dieren ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartner oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartner berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung – bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung – soweit zurück zu verlangen, als es zur Deckung aller Forderungen von Computersysteme A.Dieren erforderlich erscheint. Computersysteme A.Dieren ist zu diesem Zwecke berechtigt, die Räume des Vertragspartners zu betreten, in denen die Ware lagert, und die Ware in Besitz zu nehmen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Räume von Dritten, sofern die Ware bei Dritten lagert. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu diesen Räumen ungehindert ausgeübt werden kann. Die Kosten der Rücknahme trägt der Vertragspartner. 10. Abtretungsverbot Die Rechte und Pflichten aus den mit Computersysteme A.Dieren geschlossenen Verträgen können vom Vertragspartner nicht ohne Einwilligung von Computersysteme A.Dieren auf einen Dritten übertragen werden. 11. Datenschutz Der Vertragspartner wird gemäß § 26 BundesdatenschutzG darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung mit Computersysteme A.Dieren generierten Daten für Zwecke der Geschäftsabwicklung und auch bei anderen Unternehmen, mit denen Computersysteme A.Dieren zusammenarbeitet, gespeichert werden. 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges Erfüllungsort ist Iserlohn. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen Computersysteme A.Dieren und dem Vertragspartner ist Iserlohn.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung.
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